Abrechnungsmethode
Sie sind privat krankenversichert und/oder beihilfeberechtigt dann besteht seitens Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder
Beihilfestelle im Rahmen der allgemeinen Versicherungsbedingungen oder der Beihilfebestimmungen eine Leistungszusage für die
Erstattung von Heilpraktikerbehandlungen bei Krankheit oder Unfallfolgen.
Alle Behandlungen müssen allerdings der sogenannten “Medizinischen Notwendigkeit“ entsprechen, um als erstattungsfähig zu gelten.
Die Ansichten von Therapeuten und KV hierüber stimmen nicht immer überein. Generell jedoch werden wir die für Sie individuell
erstellte und bestmögliche Therapie anwenden. Als Heilpraktiker widersprechen wir entschieden der Ansicht mancher Kostenträger
Therapien als nicht notwendig zu bezeichnen, die sich seit Jahrhunderten als biologische Heilverfahren bewährt haben.
Beachten sie auch bitte daß in unserer Praxis Beratungszeiten von ca. 1-2 Std. eingeplant sind, die Erstattungssätze der meisten
Kostenträger häufig jedoch nach einer Minutenmedizin kalkuliert sind und in den meisten Fällen einem Zeitaufwand von ca. 10-15 min.
entsprechen. Wir berechnen 50 € Beratungshonorar für die gesamte Erstberatung und Anamnese (Länge ca. 1-2 Std.!)
Als Berechnungsgrundlage all unserer Therapien gilt die GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) aus dem Jahre 1985(!) in der
Neuerfassung 2002. Bitte beachten Sie dass Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung leider keinen Anspruch auf Erstattung
der Behandlungskosten haben.
Gesundheit ist alles – ohne Gesundheit ist alles nichts!!!